blog 6. Juni 2018

Keine Selbstverpflichtung der Wirtschaft

Keine Selbstverpflichtung der Wirtschaft

Einer Pressemeldung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zufolge, sind die Verhandlungen über eine mögliche Selbstverpflichtung der Wirtschaft gescheitert. In den Verhandlungen war versucht worden, den Interessen von Wirtschaft, Datenschützern und Verbraucherschützern gleichermaßen gerecht zu werden, was offensichtlich nicht gelungen ist.

“Die geplante Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist wischi-waschi und damit inakzeptabel”, sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl. “Der Kodex bringt keinen Fortschritt beim Datenschutz und keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.”

Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind beim Einsatz von RFId-Chips folgende Punkte zu beachten:

  • Die Deaktivierung der RFID-Transponder sollte das Standardverfahren an der Kasse sein.
  • Kunden müssen ohne Benachteiligung weiterhin anonym einkaufen können.
  • Für die Verknüpfung von waren- und personenbezogenen Daten sollte das “Opt-In” (Zustimmung durch den betroffenen Verbraucher) zwingend erforderlich sein.
  • Verbot einer after-sale-Überwachung
  • Ein Datenschutzaudit sollte für den Handel verpflichtend sein.
  • Bei freiwilligen Selbstverpflichtungen müssen im Fall von Verstößen wirksame Sanktionen greifen.

Doch verfolgt man die aktuelle Tendenz der Unternehmen, immer mehr Kundendaten zu sammeln, so ist an eine wirkungsvolle Eindämmung in diesem Bereich nicht zu denken. So war bereits Anfang des Jahrzehnts jeder Bundesbürger nach Informationen des Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten in durchschnittlich 52 kommerziellen Datenbanken registriert

Und das ohne die Unterstützung durch RFID-Chips.

Tommy Weber